Inkasso: Wie erkennt man als KMU seriöse Anbieter?

von Andreas Räber

Es ist nicht das erste Mal, das mich ein Inkasso-Anbieter anruft. Eine Mitarbeiterin eines mir unbekannten Inkassounternehmens erklärt mir, dass sie mir eine Offerte mit den Dienstleistungen zustellen will. Das obwohl ich ihr klar kurz vorher gesagt habe, dass ich bereits mit einem Inkasso-Unternehmen zusammen arbeite. Sie ist nicht die Erste, die mein klares Nein nicht akzeptieren will. Diese Hartnäckigkeit lässt mich aufhorchen. Wie gehen diese Unternehmen denn mit Schuldnern um? Aus diesem Grund habe ich KMU-Marketing-Blog-Autor und Jurist Reto Ramstein mit dem nachfolgenden Artikel beauftragt. Wie erkennt man als KMU seriöse Inkasso-Anbieter?

Inkassoregelung in der Schweiz

In der Schweiz kann man theoretisch jederzeit und ohne Angabe eines Grundes gegen eine bestimmte Person eine Betreibung auslösen, ungeachtet davon, ob wirklich eine Schuld besteht; im Betreibungsbegehren an das Betreibungsamt muss die Forderung nicht zwingend belegt werden; das Betreibungsamt überprüft auch nicht, ob eine Forderung berechtigt ist (vgl. Art. 67 des Bundesgesetzes über die Schuldbetreibung und Konkurs). Darüber hinaus kann eine Betreibung ohne vorherige Mahnung, d.h. bereits ab Ablauf der Zahlungsfrist eingeleitet werden.

Das Mahnwesen ist insofern in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt – der Gläubiger kann entscheiden, ob und wann er einen Schuldner an eine Geldforderung erinnert.

Ab der ersten Mahnung ist jedoch ein Verzugszins von fünf Prozent geschuldet. Ein höherer Zinssatz ist nur erlaubt, wenn dies mit dem Schuldner vereinbart worden ist. Ohne vertragliche Regelung dürfen auch Mahnspesen nicht erhoben werden.

(Quellen: Ktipp, Betreibung ohne vorherige Mahnung – ist das erlaubt?, ktipp.ch/artikel/d/betreibung-ohne-vorherige-mahnung-ist-das-erlaubt/; der Beobachter, Zahlungsmoral Der richtige Ton für den säumigen Schuldner, beobachter.ch/geld-sicherheit/schulden-betreibungen/artikel/zahlungsmoral_der-richtige-ton-fuer-den-saeumigen-schuldner/#).

Auftrag an Inkassounternehmen

Jeder KMU-Gläubiger kann eine bestehende Schuld selber eintreiben oder ein Inkassounternehmen damit beauftragen. Die Art und Weise, wie die Inkassounternehmen vorgehen, ist meistens sehr direkt, da sie die Schuldner zur umgehenden Begleichung der Rechnung veranlassen wollen.

Die Inkassounternehmen dürfen dem Schuldner jedoch keine «ernstliche Nachteile» androhen, um ihn dazu zu bringen, eine Rechnung zu begleichen (Straftatbestand der Nötigung, Artikel 181 Strafgesetzbuch), wenn z.B. mit Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder des Rufs gedroht wird.

Wer dagegen seinem Schuldner, wenn er nicht zahlen sollte, eine Betreibung in Aussicht stellt, macht sich grundsätzlich nicht strafbar.

(Quellen: der Beobachter, Inkassobüros Die furchterregenden Methoden der Geldeintreiber, beobachter.ch/geld-sicherheit/schulden-betreibungen/artikel/inkassobueros_die-furchterregenden-methoden-der-geldeintreiber/der Beobachter, Inkassobüros Fairplay hat seine Schuldigkeit getan, beobachter.ch/geld-sicherheit/schulden-betreibungen/artikel/inkassobueros_fairplay-hat-seine-schuldigkeit-getan/)

Der Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute (VSI, vgl. vsi1941.ch) sorgt dafür, dass sich die Inkassounternehmen an die rechtlichen Vorgaben bzw. an die Standesregeln halten.

Die Mitglieder des Verbandes sollen «die ihnen anvertrauten Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt» besorgen und nur vertreten, «was vor der Rechtsordnung nach bestem Wissen und Gewissen verantwortet werden kann». Ausserdem sollen Massnahmen vermieden werden, «welche der Einschüchterung des Schuldners dienen. Die entsprechenden Standesregeln können auf der Homepage des VSI eingesehen werden (vsi1941.ch). Ausserdem gibt es eine Beschwerdekommission (vsi1941.ch).

Inkasso-Forderungen als Herausforderung für Unternehmer

Prüfung der Inkassoanbieter

Vor diesem Hintergrund könnte es sich für KMU-Gläubiger unter Umständen lohnen, die Geschäftsführung / das Sekretariat (vsi1941.ch/kontakt.html) oder die Beschwerdekommission (vsi1941.ch/kontakt.html) des VSI anzufragen, ob es sich beim fraglichen Inkassounternehmen, das beauftragt werden soll, um einen seriösen Anbieter handelt.

Vorgängig könnte auch geprüft werden, ob das Unternehmen überhaupt Verbandsmitglied ist. Weitere Möglichkeiten zur Prüfung der Seriosität der einzelnen Inkassoanbieter gibt es jedoch nicht, es sei denn, das Unternehmen ist bereits mit Negativmeldungen in den Medien aufgefallen.

Autor: Reto Ramstein, Jurist

Einleitung: Andreas Räber, Geschäftsführer räber marketing & coaching GmbH

© KMU-Marketing-Blog.ch – überarbeitet am 31.1.2020

You may also like

1 Kommentar

Melanie 18.03.2014 - 18:29

Solche Sachen die ihr im Artikel ratet sind sicher gut zu wiesen. Es gibt viele unseriöse unternehmen und irgendwie muss man sich von solchen schützen. (straetus-inkasso.de)

Kommentar schreiben