Wenn ein Gläubiger nach Ablauf einer Pfändung das ihm zustehende Geld nicht erhalten hat, erhält er einen definitiven Verlustschein.

von Andreas Räber
0 Kommentare

Wenn ein Gläubiger nach Ablauf einer Pfändung das ihm zustehende Geld nicht erhalten hat, erhält er einen definitiven Verlustschein.

Kommentar schreiben