Cloud hier. Cloud da. «Cloud Computing» ist derzeit allgegenwärtig. Mit dem Siegeszug des Internets und aufgrund der ungeheuren Datenübertragungsgeschwindigkeiten sind neue technische Möglichkeiten aufgetaucht.
Private Anwender können – statt Software lokal auf Ihrem PC zu installieren – Online-Dienste nutzen und einfach über eine Plattform z. B. Office- oder Graphik-Programme verwenden. Auch die Dateien können in der Cloud gespeichert werden. Der Nutzer kann, egal von welchem Ort aus – ob im Büro am Desktop, daheim mit dem Notebook oder im Urlaub vom Tablet aus – auf seine Daten und seine Programme zugreifen. Einzige Voraussetzung: Eine stabile und schnelle Internetverbindung.
Für Firmen bieten sich durch das Cloud-Computing noch weitere Möglichkeiten:
Firmen können ihre ganze IT-Infrastruktur auslagern.
Das Rechenzentrum befindet sich dann nicht mehr im Haus, sondern irgendwo ausserhalb. Serverpflege, Software-Aktualisierungen, Sicherungen etc. werden vom Cloud-Dienstleister übernommen. Dieser stellt Hardware, Rechnerleistung, Speicherplatz, Software und das komplette dazugehörigen ICT Management (Information and Communication Technology Infrastructure Management) gegen Bezahlung zur Verfügung.
Nur zahlen, was man wirklich nutzt
Die Investition in Hard- und Software ist teuer und das eingesetzte Kapital gebunden. Wenn man Cloud-Services nutzt, bezahlt man hingegen nur für Leistungen, die man auch wirklich benötigt.
Was häufig nicht bedacht wird: Ein Server ist nach zwei Jahren bereits «uralt» und den Anforderungen der neuen Software häufig nicht mehr gewachsen. Ausserdem verpassen es manche Betriebe, die IT-Leistung gross genug auszulegen, um auch wachsende Anforderungen meistern zu können.
Wenn man IT-Cloud-Services nutzt, bleibt man flexibel. IT-Die Leistung ist einfach auf Knopfdruck skalierbar.
Back-Ups und Sicherungen werden manchmal versäumt oder gehen – aus welchen Gründen auch immer – gerade dann schief, wenn man eigentlich ganz dringend auf die archivierten Daten zugreifen müsste. Anbieter von Cloud-Diensten stellen sicher, dass bei ihren Sicherungsläufen alles klappt und die Daten wieder hergestellt werden können.
Weitere Vorteile des Cloud Computings für Firmen in Kürze:
- Mitarbeiter können «von überall» auf ihre Daten zugreifen.
- Keine teure Investition in Server-Hardware.
- Keine Ausgaben für Software und Software-Updates.
- Kein eigenes Rechenzentrum.
- Kein eigenes IT-Personal vor Ort zur Server- und Software-Wartung nötig.
Manche Cloud-Anbieter bieten zusätzlich auch User-Support an:
Wenn Sie sich für einen Vor-Ort-Anbieter entscheiden, kann dieser sogar Vor-Ort-Support leisten
Was den Datenschutz angeht …
Bei der Speicherung von Daten in der Cloud kommen stets die Gesetze des jeweiligen Landes zur Anwendung. Wenn Sie also beispielsweise einen US-amerikanischen Cloud-Dienst, wie von Microsoft, Apple, IBM oder Google nutzen, gilt auch US-amerikanisches Recht.
Nutzer und Unternehmen müssen sich klar darüber sein, dass Cloud-Dienste, die in den USA gehostet werden, sehr weitgehenden und oft nicht nachvollziehbaren Auskunftspflichten unterliegen.
Für Schweizer Unternehmen ist es also empfehlenswert, einen Cloud-Service zu nutzen, dessen Server auch in der Schweiz stehen.
Es gibt jedoch bereits die Möglichkeiten, dass Cloud-Dienste Daten – sofern die technischen Möglichkeiten bestehen – auf expliziten Wunsch auch in Europa hosten lassen können und Schweizer Recht zur Anwendung kommt. (Quelle: nzz.ch, «Microsoft Schweiz beugt sich Druck der Datenschützer»)
Und was sagen Schweizer Datenschützer zum Cloud-Computing?
Privatim, die schweizerischen Datenschutzbeauftragten, haben ein Merkblatt zum Cloud-Computing für öffentliche Organe der Kantone und Gemeinden herausgegeben, die aktuell Cloud-Services evaluieren oder bereits einsetzen. (Privatim.ch: Merkblatt Cloud-Computing)
Die in diesem Merkblatt zusammengestellten Hinweise gelten jedoch nicht nur für öffentliche Organe, sondern in gleichem Masse auch für private oder gewerbliche Nutzer.
So empfiehlt Privatim, vor der Nutzung der Cloud-Services eine Risikoanalyse durchzuführen, welche die Anforderungen an den Cloud-Anbieter und im Weiteren den Inhalt des schriftlich zu vereinbarenden Vertrags massgeblich bestimmt.
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