Irgendwann kommt der Zeitpunkt, wo sich die Frage aufdrängt, ob es Firmenfahrzeuge braucht oder ob die Mitarbeiter mit dem Privatfahrzeug fahren sollen. Der Fahrzeugkauf für Firmen hier unter der Lupe.
1. Das Firmenfahrzeug: Wann sinnvoll?
Firmenfahrzeuge sind in der Regel den führenden Mitarbeitern in grossen Firmen vorbehalten. Es spricht aber auch nichts dagegen, eine kleine oder mittelgrosse Firma mit Betriebswagen auszustatten. Immerhin bieten sie sowohl der Geschäftsführung als auch den Mitarbeitern selbst zahlreiche Vorteile. Die Vorzüge für die Mitarbeiter liegen auf der Hand:
- man spart sich die Kosten für die Anschaffung eines eigenen Autos
- Steuern und Versicherung werden in der Regel ebenso vom Arbeitgeber übernommen
- spendable Arbeitgeber übernehmen sogar die Kosten für den Sprit und Parkgebühren
Im Idealfall haben die Arbeitnehmer also überhaupt keine laufenden Kosten für ein Auto; ein enormer Sparvorteil insgesamt also. In der jährlichen Steuererklärung muss das Firmenfahrzeug natürlich bedacht werden. Nicht zu vergessen der psychologische Aspekt: Mitarbeiter, die einen eigenen Firmenwagen bekommen, stehen in der Gunst der Geschäftsführung sehr weit oben und haben sich ihn durch entsprechende Leistungen verdient. Mit der Gabe eines Firmenwagens honoriert der Arbeitgeber also die Einsatzbereitschaft seiner Mitarbeiter.
Doch auch für den Unternehmer hat die Anschaffung von Firmenfahrzeugen Vorteile.
Zum Jahresende hin überlegen viele Unternehmen, welche Anschaffungen sie tätigen könnten, um Steuern zu sparen. Ein Firmenwagen ist dazu eine ideale Möglichkeit.
Nun stellt sich nur noch die Frage, woher man das Fahrzeug beziehen soll. Lohnt der Gang zum nächsten Autohändler oder sollte man als Unternehmen den Direktimport bevorzugen?
Der Auto Direktimport als Alternative
Als Auto Direktimport werden aus dem Ausland stammende Fahrzeuge bezeichnet, die über freie Autohändler verkauft werden.
Der Vorteil bei dieser Art, ein Fahrzeug zu erwerben: Dank Differenzen in der Währung und steuerlichen Differenzen ist es häufig günstiger, ein Auto über den Auto Direktimport zu erwerben. Allerdings sollten Sie die Vor- und Nachteile gegenüberstellen und abwägen. Vergessen Sie zum Beispiel nicht die Zollkosten, die auf Sie zukommen. Wer sein Auto ausserhalb der Schweiz einkauft und dann in das Land importieren lässt, muss mit folgenden Zusatzkosten rechnen:
- Automobilsteuer (4 Prozent des Fahrzeugwertes)
- die schweizerische Mehrwertsteuer (8 Prozent des Fahrzeugwertes)
- eine Abgabe nach Gewicht
- bei Neuwagen eine CO2-Steuer
Zusätzlich entstehen Transport- und Verschiffungskosten, wenn das Fahrzeug aus Übersee kommt.
Sind weder ein Fahrzeugkauf vom Autohändler noch der Direktimport die optimale Lösung für Sie, entscheiden Sie sich sicher für das Leasing. Für den Unternehmer hat Leasing wesentliche Vorteile: Sie nutzen das Fahrzeug über einen bestimmten Zeitraum gegen ein vorher festgelegtes monatliches Entgelt. Nach Ablauf dieses Zeitraums geben Sie das Firmenfahrzeug wahlweise zurück oder erwerben es. Natürlich können Sie das Firmenfahrzeug dann auch gegen ein neueres Modell eintauschen. Leasing ist eine ideale Möglichkeit, wenn Firmeninhaber den einmaligen hohen Kaufpreis umgehen und dennoch von der Abschreibung profitieren möchten. Die monatliche Leasingrate kann problemlos von der Steuer abgesetzt werden.
Ein Nachteil des Leasing ist die mangelnde Flexibilität. Einen abgeschlossenen Leasingvertrag kann man nicht ohne Weiteres vor Ablauf der Laufzeit kündigen.
Regeln für die Verwendung von Firmenfahrzeugen
Die Regeln für die Verwendung und Besteuerung von Firmenfahrzeugen sind in der Schweiz recht einfach gehalten. Diese Transparenz ist ein weiterer Grund, warum ein Firmenfahrzeug für viele kleine und mittelständische Unternehmen attraktiv ist.
In der Schweiz können grundsätzlich alle Kosten, die ein Firmenfahrzeug verursacht, als Personalaufwand steuerlich geltend gemacht werden.
Dem Mitarbeiter entsteht dadurch ein sogenannter geldwerter Vorteil. Der Unternehmer muss beachten, dass Mehrwertsteuer in Höhe von acht Prozent als Eigenverbrauch gegenüber dem Finanzamt abgerechnet werden muss.
Eine Ausnahme bilden sogenannte Luxusfahrzeuge. Was als Luxuskarosse gilt und wo die Grenze liegt, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In der Regel können Sie davon ausgehen, dass Fahrzeuge, deren Kaufpreis 90.000 CHF überschreitet, nicht anerkannt werden. In diesem Fall werden nicht die vollen 100 Prozent der Kosten als steuerlicher Abzug zugelassen.
Wie müssen Sie als klein- und mittelständisches Unternehmen Ihr Firmen KFZ abschreiben? Für die Abschreibung stehen Ihnen zwei verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Viele Unternehmer entscheiden sich für eine Abschreibung vom Buchwert, wobei ein Abschreibungssatz von maximal 40 Prozent im Jahr erlaubt ist. Bei einer Abschreibung vom Anschaffungswert ist der jährliche Abschreibungsbetrag auf maximal 20 Prozent festgelegt.
Was kommt auf den Arbeitnehmer zu, wenn er einen Firmenwagen auch privat nutzt? Der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer liegt bei momentan 0,8 Prozent. Auf diesen Betrag, der monatlich mindestens bei 150 CHF liegen muss, werden Einkommenssteuer und Sozialabgaben fällig.